Apple hat sich im Streit mit Samsung um Design-Anleihen beim iPad vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt. Der Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt untersagt.
Das Gericht bekräftigte am Freitag seine Einstweilige Verfügung. Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy-Tablet optisch das iPad zu kopieren. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht, um einen technischen Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.
Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Samsung hatte damals angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Gericht ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfügung in Kraft. Zudem musste Samsung nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein kleineres Tablet Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen. [dpa]
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