Nach einem Urteil des Leipziger Landgerichts müssen auch kleine Antennengemeinschaften, die privat unterhalten werden, Lizenzverträge mit der Verwertungsgesellschaft VG Media abschließen.
„Betreiber von Empfangsanlagen müssen für die Weitersendung von Programmsignalen der privaten Hörfunk- und Fernsehsender Lizenzverträge“, lautete das Urteil des Landgericht Leipzig (Az.: 05 O 3233/11) am Dienstag. Wie die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (VG Media) am Dienstag mitteilte, haben die Verwertungsgesellschaft und eine sächsische Antennengemeinschaft kürzlich eine umfassende Vergleichsvereinbarung abgeschlossen, in der sich die Antennengemeinschaft unter anderem verpflichtet, Lizenzentgelte in Höhe von rund 6160 Euro an die VG Media nachzuzahlen. Für die Zukunft wurde ein Lizenzvertrag auf Basis des gültigen VG Media Tarifs geschlossen.
Bereits 2010 musste eine Antennengemienschaft Lizenzentgelte für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen nachzahlen. In dem Vergleich hielt das Gericht fest, dass die Antennengemeinschaftunabhängig von ihrer Organisationsform als urheberrechtliche Nutzerinverantwortlich ist. Auch das Landgericht Erfurt hatte 2009 festgestellt,dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber sind und Lizenzentgeltezahlen müssen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [rh]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com