RTL muss die drei im Rahmen der Drittsendezeiten produzierten Sendungen „Spiegel TV“, „Stern TV“ und „10 vor 11“ weiter ausstrahlen. Dies hat die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) am Montag beschlossen. Die Anordnung tritt allerdings nicht sofort in Kraft.
Der Privatsender RTL muss die Formate „Spiegel TV“, „Stern TV“ und „10 vor 11“ künftig wieder in seinem Programm ausstrahlen. In einer Sondersitzung vom heutigen Montag hat die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) beschlossen, die sofortige Vollziehung des Bescheides für die entsprechende Sendezeitschiene für Drittanbieter anzuordnen. Dieser Bescheid enthält die Zulassung für den Programmveranstalter dctp, der alle drei Formate produziert.
Wirksam wird diese Anordnung jedoch erst mit Zustellung der schriftlich zu begründenden Vollzugsanordnung. Bis diese erfolgt, ist RTL nicht verpflichtet, die genannten Formate auszustrahlen oder ausgefallene Sendungen nachzuholen, wie Christian Krebs, Abteilungsleiter Recht bei der NLM, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
Vorausgegangen war ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach welchem RTL wegen eines Formfehlers zunächst nicht mehr zur Ausstrahlung von Drittanbieter-Programmen verpflichtet war. RTL hatte daraufhin in der vergangenen Woche die Absetzung von „Spiegel TV“, „Stern TV“ und „10 vor 11“ bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts angekündigt. Augangspunkt war eine Klage des Veranstalters „Focus TV“ gewesen, der sich bei der Vergabe der Drittsendezeiten durch die NLM übergangen gefühlt hatte. Die NLM vergibt die Sendeplätze für unabhängige Dritte bei RTL seit Jahren an den Veranstalter dctp.
In der Begründung für die heutige Entscheidung erklärte die Vorsitzende der NLM-Versammlung, Ortrud Wendt, dass man ergebnisoffen beraten hätte und die gebotene Interessenabwägung vorgenommen habe. „Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass hier insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Sicherung der Meinungsvielfalt ein besonderes öffentliches Interesses an der weiteren Ausstrahlung des nach wie vor zugelassenen Drittfensterprogramms besteht und dieses Interesse dem Interesse der anderen Bewerber, auch von ‚Focus TV‘, an einer Aussetzung des Drittfensterprograms vorgeht“, so Wendt.
Die Regelung für Drittsendezeiten greift immer dann, wenn ein Privatsender einen durchschnittlichen Zuschauermarktanteil von über 10 prozent erreicht. Laut Rundfunkstaatsvertrag muss der betreffende Sender dann einen Teil seiner Sendezeit für Programme von unabhängigen dritten Anbietern freihalten, um so die Wahrung der Meinungsvielfalt sicherzustellen. [ps]
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