Wenn es nach den einzelnen Länderchefs gehen würde, gäbe es keine siebentägige Löschfrist für die Öffentlich-Rechtlichen. Das wurde am Freitag auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen.
Schon seit 2009 reguliert der Rundfunkstaatsvertrag die Online-Speicherdauer von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio. Dementsprechend dürfen Video- und Audio-Inhalte nicht länger als sieben Tage im Netz sein. 2012 wurden dadurch 85 Prozent aller Inhalte sowie rund drei Viertel der Dokumentationen offline genommen.
Dass Beiträge in Zukunft länger verfügbar sein sollten, haben die Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Freitag entschieden. Wie genau der neue Plan aussehen soll, wurde hingegen noch nicht festgelegt. Die neue Frist solle jedoch an „die heutige Mediennutzung angepasst werden“.
Nur mehr Geld dürfe es nicht kosten, darauf hatte man sich geeinigt. Problematisch könnte das für Lizenzproduzenten werden, die Verluste befürchten, wenn die Inhalte länger im Internet bereit stehen.
Gleichzeitig müssen sich die Sender noch immer mit dem Vorwurf der Presseähnlichkeit herumschlagen. Wie schon eine Klage gegen die App „Tagesschau24“ ändern ließ, läuft eine weitere momentan gegen „RBB24“.
Nur mehr Geld dürfe es nicht kosten, darauf hatte man sich geeinigt. Problematisch könnte das für Lizenzproduzenten werden, die Verluste befürchten, wenn die Inhalte länger im Internet bereit stehen.
Gleichzeitig müssen sich die Sender noch immer mit dem Vorwurf der Presseähnlichkeit herumschlagen. Wie schon eine Klage gegen die App „Tagesschau24“ ändern ließ, läuft eine weitere momentan gegen „RBB24“.
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