Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Tests zur Umsetzung der Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten bei Onlinehändlern systematische Gesetzesverstöße bei mehr als der Hälfte der untersuchten Unternehmen festgestellt.
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen.
Die DUH hat bei Tests festgestellt, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Insgesamt 16 der 30 untersuchten Onlinehändler verstießen gegen die gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten.
Aber auch die anderen Firmen erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.
Nach Ansicht des stellvertretenden DUH-Leiters für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer könne die paketgestützte Rückgabe lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Onlinehändler sollten flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen.
Energiesparlampen eignen sich generell nicht für den Paketversand, da diese Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Amazon, Conrad, Redcoon und Saturn bieten zum Versand von quecksilberhaltigen Energiesparlampen DHL-Rücksendeetiketten an, obwohl DHL den Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließt.
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