Der Verbraucherzentrale Bundesverband untersuchte von 14 Streaming-Anbietern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verschickte insgesamt 20 Mahnungen – auch an die Video-on-Demand-Anbieter (VoD) Amazon, Sky und Watchever. Die beiden letzteren Unternehmen wehren sich jedoch gegen die Abmahnungen der Verbraucherschützer.
Es geht um Datenschutz, Werbung oder Preisänderungen. Nach einer Klausel der Snap-AGB, dem VoD-Dienst von Sky, durfte der Abonnent beispielsweise erst bei einer Preiserhöhung von zehn Prozent oder mehr den Vertrag kündigen. Sky hat diese Klausel insofern geändert, als dass nun auch eine Kündigung nach einer fünfprozentigen Erhöhung des Abo-Preises möglich ist.
„Bezogen auf die in der Abmahnung beanstandeten Inhalte waren wir zwar rechtlich größtenteils anderer Ansicht als der vzbv, haben unsere Snap-AGB jedoch dort überarbeitet, wo wir keine Relevanz für unser Angebot gesehen haben“, teilt Sky auf Anfrage von DIGITAL INSIDER mit. In einem Punkt ist Sky jedoch grundsätzlich anderer Meinung als der vzbv, weswegen der Pay-TV-Anbieter nur eine Teilunterlassungserklärung abgegeben hat. Auch Watchever hat nur eine Teilunterlassungserklärung auf die abgemahnten AGB-Klauseln abgegeben. Die Vivendi-Tochter hat sich unter anderem dazu verpflichtet, Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden, wonach die Datenschutzerklärung einseitig geändert werden darf.
Um welche strittigen Klauseln es sich handelt, wollte weder Watchever noch Sky mitteilen. Es läuft darauf hinaus, dass der vzbv Unterlassungsklagebeantragen wird. „Die Prüfungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen“, erklärt Bianca Skutnik, Referentin aus dem Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Zum Teil sind Klagen bereits bei Gericht eingegangen.“
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