Die AfD nutzt im großen Stil urheberrechtlich geschütztes Material für seine Parteiwerbung. Die ARD und das ZDF prüfen rechtliche Schritte dagegen.
Wie Recherchen von „t-online.de“ ergeben haben, verwendete die AfD in knapp 50 Fällen Videomaterial von ARD und ZDF ohne eine Genehmigung dafür bekommen zu haben. In weiteren Fällen sind demnach auch Inhalte von Privatsendern benutzt worden. In einer ersten Stellungnahme haben die Öffentlich-Rechtlichen nun juristische Schritte gegen die rechts-populistische Partei angekündigt.
Rechtsexperten räumen den Sendern gute Chancen ein, vor Gericht Recht zu bekommen. Das Zitatrecht würde im Falle der Clips der AfD nicht zum Tragen kommen, da das Material nicht für die darin geschilderten Zusammenhänge erforderlich sei, sondern eher zu Social-Media-Marketingzwecken, sprich Reichweiten-Vergrößerung, eingesetzt werde.
Einzelne Videos mit dem ungenehmigten Material seien millionenfach abgerufen worden, heißt es in dem Bericht weiter. Die AfD widersprach in ihrem Statement den Schilderungen der Sender und gab an, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte auf ihren offiziellen Kanälen zu benutzen. Ob dem wirklich so ist, wird nun wohl Justiz prüfen müssen. [bey]
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