Nächster juristischer Erfolg für Eyeo: Das Unternehmen, dessen Werbeblocker Adblock vielen Medienunternehmen ein Dorn im Auge ist, bekam auch vor dem Landgericht Köln Recht. Der unterlegene Axel-Springer-Verlag will gegen das überraschende Urteil in Berufung gehen.
Die steigende Zahl an Werbeblockern sorgt weltweit bei den Medienschaffenden, Werbetreibenden und Bloggern für Unmut. Auch in Deutschland haben bereits mehrere Medienhäuser, darunter ProSiebenSat.1 und RTL, auf juristischem Weg versucht, gegen den Entwickler von Adblock, Eyeo, und dessen Geschäftsmodell vorzugehen. Bisher immer ohne Erfolg. Am Dienstag wies auch das Landgericht Köln eine Klage des Axel-Springer-Verlages ab.
Die Entscheidung ist dabei etwas überraschend. Schließlich hatten die Kölner Richter im Verlaufe des Verfahrens große Bedenken gegenüber dem Programm geäußert. Sowohl Axel Springer als auch die anderen Medienhäuser kritisieren vor allem das Geschäftsmodell von Eyeo, das über Adblock prinzipiell alle Werbung ausblendet. Sollte die Community eine Werbung als tolerierbar einstufen und ein Unternehmen an Eyeo zahlen, wird die Werbung wieder freigeschalten.
Darin sehen viele Medien einen Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, bisher wurden jedoch alle Verfahren zu Gunsten des Adblock-Entwicklers entschieden. Die Axel Springer SE kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen. [buhl]
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