Werbeblocker im Internet bleiben weiter ein Fall für die Gerichte, doch mit Spiegel Online musste das nächste Medium eine Niederlage gegen den Adblock-Entwickler Eyeo hinnehmen.
Für die Verlage ist sie essenziell, für den Nutzern meist lästig: Die Werbung. So ist der Erfolg von Werbeblockern im Internet keine Überraschung, für die Publisher dennoch ein Schlag für das Konto, da so eine wichtige Einnahmequelle langsam zu versiegen droht. Vor allem der Entwickler der beliebteste Software Adblock Plus, Eyeo, steht dabei im Fokus der Medienhäuser, die bereits mehrere Klagen eingereicht haben. Das Resultat ist bisher jedoch fast immer das gleiche: Die Klagen werden abgewiesen. Deshalb ist das jüngste Urteil im von Spiegel Online angestrengten Prozess keine Überraschung.
Am Freitag wies die Kammer für Wettbewerbsrecht des Landgerichts Hamburg die Klage des Online-Portals ab, wobei eine Begründung noch aussteht. Diese dürfte sich jedoch mit der Begründung gegen Zeit Online und dem „Handelsblatt“ vom November 2015 decken, als die Richter kein gezieltes Vorgehen von Eyeo gegen die Medien sahen. Auch der Aufbau alternativer Geschäftsmodelle wie spezielle Bezahlangebote könnten eine Rolle gespielt haben.
Für Eyeo ist das Urteil eine weitere Bestätigung für ihr Geschäftsmodell, das vorsieht, Werbung nur dann zuzulassen, wenn die gesperrten Anbieter, die durch ein allerdings recht intransparentes Verfahren ausgesucht werden, dafür zahlen. Bereits mehrfach waren Medienhäuser vor Gericht gescheitert, so etwa die Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und RTL in München.
Einzig das Oberlandesgericht in Köln entschied bisher im Sinne des Klägers, in dem Fall des Axel-Springer-Verlages, welches das Whitelisting von Eyeo für rechtswidrig erklärte. Der Software-Entwickler wollte Revision gegen das Urteil einlegen. [buhl]
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