Wenn Kunden beim Wechsel ihres Mobilfunkanbieters die alte Handynummer mitnehmen wollen, bitten die Unternehmen sie dafür zur Kasse – nach Ansicht der Bundesnetzagentur teilweise um über das Vierfache des angemessenen Betrags.
Weil die Bundesnetzagentur diese Entgelte bei vielen Unternehmen für zu hoch hält, hat die Behörde mehrere Verfahren eingeleitet. „Wir wollen die Hürden für einen Wechsel des Anbieters senken“, sagte ein Netzagentur-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verbrauchern nur Kosten berechnet werden, die beim Wechsel tatsächlich entstehen. Bislang berechnen einige Anbieter noch bis zu 30 Euro. Nach dem Willen der Netzagentur sollen alle Mobilfunkanbieter den Betrag bis zum 20. April deutlich senken – nach derzeitigem Stand hält die Behörde dafür maximal 6,82 Euro als Gebühr für angemessen. Mitte Februar habe man bereits alle betroffenen Unternehmen aufgefordert, die Preise zu senken. Die Mehrzahl sei diesem Appell gefolgt.
Telefónica, 1&1 Drillisch und mehrere kleinere Mobilfunkanbieter halten hingegen bislang an den höheren Preisen fest, weshalb die Netzagentur die Verfahren gegen sie eingeleitet hat. Man wolle das Ergebnis abwarten, hieß es von Telefónica. 1&1 Drillisch will mit einer Preissenkung auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes abwarten.
Nach Angaben der Netzagentur sollen die Anbieter jedoch ab dem 20. April bereits durch die Behörde verpflichtet werden, die Gebühr zu senken. Andernfalls könnten Bußgelder erhoben werden.
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