Die Sorge, dass das Gesetz gegen den Routerzwang noch geändert werden könnte, wird den Verbrauchern genommen, denn der Bundestag hat den Entwurf auf den Weg gebracht. Der Vorschlag des Bundesrats, den Gesetzentwurf noch mal zu prüfen, hatte für Irritationen und Kritik gesorgt.
Der freien Wahl der Hardware für den Internetzugang steht kaum noch etwas im Wege. Am Donnerstag hat der Bundestag den Gesetzentwurf gegen den sogenannten Routerzwang an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Um das Gesetz, das bereits im August im Bundeskabinett verabschiedet wurde, hatte es neue Irritationen gegeben, da der Bundesrat eine erneute Überprüfung des Entwurfs gefordert hatte.
Das Gesetz soll es den Verbrauchern ermöglichen, den Router für den Internetzugang selbst auszuwählen. Bisher lag dies in der Hand der Netzbetreiber, die die Geräte als Teil ihres Netzes beschrieben und somit entscheiden durften, welche Hardware der Nutzer verwenden dürfe. Die Gesetzesänderung definiert nun den Netzabschlusspunkt neu, der künftig die Anschlussdose in der Wand ist, womit der Router nicht mehr im Einflussbereich der Anbieter liegt.
Gegen das neue Gesetz wurde vor allem von den Netzbetreiber Bedenken angebracht, vor allem höhere Kosten und technische Störungen wurden als mögliche Probleme genannt. So hatte Kabelanbieter Unitymedia vor dem Ausschuss der Bundesnetzagentur behauptet, dass frei gewählte Router zu schweren Beeinträchtigungen führen würden. Diese Meinung wurde von Experten jedoch als unzutreffend abgewiesen, berichtet die ARD.
Der Vorstoß des Bundesrats hatte vor allem bei Verbraucherschützern und Endgeräteherstellern für harsche Kritik gesorgt. Da das Gesetz aber nicht mitbestimmungspflichtig ist, kann der Bundestag allein über die Änderung entscheiden, die nun unmittelbar bevorsteht. [buhl]
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