Mit einem neuen Gesetzespaket will die Bundesregierung der dubiosen Abmahn-Industrie Einhalt gebieten. Massenabmahnungen an private Internetnutzer sollen so bald der Vergangenheit angehören.
Mit einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf soll unseriösen Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens der Riegel vorgeschoben werden. Auch das Inkassowesen und Telefonwerbung werden von den neuen Regelungen betroffen sein. Dubiose Unternehmen aus diesen Bereichen hatten in den letzten Jahren immer stärker ihr Unwesen getrieben. Nun sollen die privaten Internetnutzer gegen derartige Abzocker in Schutz genommen werden.
So soll das neue Gesetz den Verbraucher unter anderem vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dafür werden die Abmahnkosten für ein Erstschreiben auf 155,30 Euro gedeckelt. Überzogenen Massenabmahnungen soll so ein Ende gesetzt werden – bisher wurden meist mehrere auf Anhieb hundert Euro bei Urheberrechtsverletzungen gefordert.
Auch in Sachen unlauterer Telefonwerbung, bei der Verbraucher wiederholt überfallartig zu langfristigen Verpflichtungen animiert wurden – und das ohne sich dessen bewusst zu sein – will die Bundesregierung tätig werden. So wurden die maximalen Bußgelder für die unerlaubten Werbeanrufe von 50 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben. Außerdem soll die Regelung zukünftig auch beim Einsatz von automatischen Anrufmaschinen gelten.
Zudem werden auch bei Inkasso-Unternehmen die Zügel angezogen. So muss künftig klar aus einer Rechnung hervorgehen, in wessen Auftrag das Unternehmen handelt, warum die Zahlung eines bestimmten Betrags gefordert wird und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Nebulöse Forderungsschreiben sollen somit der Vergangenheit angehören.
Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollen mit den neuen Maßnahmen vor allem die Verbraucher entlastet werden. Aber auch die Wirtschaft soll davon profitieren, denn die Ministerin weiß: „Wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken. Das punktuell gestörte Vertrauen in die Seriösität des Geschäftsverkehrs kann so zurück gewonnen werden.“ [hjv]
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