Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt, dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme stoßen könnte.

Urmann sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen „ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist“. Im „schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“. Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“.

Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG, das Urmanns Kanzlei beauftragte, gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist.
 
Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten Focus, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadenersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt. [fp]

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17 Kommentare im Forum
  1. AW: Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein Jetzt wird die Luft wohl dünn, bei diesem widerlichem Subjekt.
  2. AW: Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein Was ist denn das für ein Rechtsstaat, wo sich ein Anwalt das Recht nehmen kann -einfach so- mal 50.000 Serienbriefe zu versenden, abwarten wer zahlt und wer nicht und zum Schluss erklärt, es würden rechtliche Probleme bestehen. Das ist doch alles absurd. Ohne im geringsten polemisch wirken zu wollen, sage ich, so einer (gerade ein Anwalt) muß für 5 Jahre hinter Gittern.
  3. AW: Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein Wobei sich eine Haftpflichtversicherung bei Fahrlässigkeit wohl auch das Geld von dem Versicherten zurück holen kann. Und eine weitere Folge wäre wohl eine Erhöhung der Beiträge. Der Wechsel zu einer anderen Versicherung könnte in diesem Fall wohl auch schwierig werden. Wichtig ist das die Abgemahnten nicht zahlen damit die Kanzlei auf ihre Kosten sitzen bleibt.
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