Nutzer von Erotikkanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.
Das sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Nachrichtenmagazin Focus. Das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in mehreren Urteilen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Computernutzern herausgeben müssen.
Laut Solmecke, der hunderte Abgemahnte vertritt, ist der Beschluss allerdings grob falsch und „hätte nie so ergehen dürfen.“ In dem Gerichtsbeschluss sei von „Tauschbörsen“ die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen. „Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden“, sagte der Anwalt Focus. Das Landgericht Köln spricht von einem „Versehen“ bei der Abfassung der Beschlüsse.
Die Abmahn-Aktion alarmiert auch Verbraucherschützer. Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte Focus: Es darf nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage.“ Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. „Wir wollen strengere gesetzliche Regeln“, so die Verbraucherschützerin. [fp]
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