
München – Der deutsche Ratesender 9 Live hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen der neuen Gewinnspielsatzung eine Normenkontrollklage gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingereicht.
Der TV-Sender will mit der Klage klären lassen, ob die Landesmedienanstalten die Gewinnspiele überhaupt mit einer Satzung regulieren dürfen. Darüber berichtet die „Frankfurter Rundschau Online“.
Die neue Gewinnspielsatzung sieht demnach vor, dass einzelne Anrufsendungen („Call in“) nicht länger als drei Stunden dauern dürfen. Sie müssen zudem nach klaren, nachvollziehbaren und leicht verständlichen Regeln ablaufen.
Spätestens nach einer halben Stunde muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Regeln müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen zudem in einem leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein.
Bei Missachtung drohen einem Veranstalter Bußgelder bis zu 500 000 Euro. In dieser Höhe bewegte sich auch eine Geldstrafe, die die BBC zu Beginn des letzten Jahres zahlen musste, weil sie ihre Zuschauer bei Anrufsendungen in die Irre geführt hatte. [ar]
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