5G-Versteigerung war rechtens – Telefónica-Klage abgewiesen

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Der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland hat einen Rechtsstreit um die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen verloren.

Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu dem Prozedere seien rechtmäßig gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Demnach durfte die Bundesnetzagentur die Versteigerung als Verfahren wählen. „Das Versteigerungsverfahren ist das gesetzlich vorgesehene Regelverfahren für die Vergabe knapper Frequenzen“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Bund hatte damit 2019 rund 6,5 Milliarden Euro eingenommen.

Telefónica hatte bemängelt, dass Frequenzen in die Versteigerung einbezogen wurden, an denen sie selbst noch bis 2025 die Nutzungsrechte hält. Das belaste die Bilanz des Unternehmens. Zum anderen kritisierte der Mobilfunkanbieter, dass ein Frequenzspektrum von 100 MHz ausgeklammert wurde und so das Angebot künstlich verknappt worden sei.

Das Bundesverwaltungsgericht konnte keine Abwägungsfehler der Regulierungsbehörde erkennen. Die Anordnung des Vergabeverfahrens sei rechtmäßig gewesen, weil die Bundesnetzagentur eine Bedarfsabfrage durchgeführt habe mit dem Ergebnis, dass eine Frequenzknappheit bestehe. Telefónica erklärte, das Urteil „mit Bedauern zur Kenntnis“ zu nehmen.

Zu der Versteigerung sind noch weitere Verfahren von Netzbetreibern anhängig. Darin geht es um die konkreten Vergabebedingungen und die Vergaberegeln. Die Mobilfunkbetreiber kritisieren die für sie teure Versteigerung. Statt das Geld in Frequenzen zu stecken, wäre es für den Netzausbau besser investiert gewesen, so die Argumentation.

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