Die Verbraucherzentrale fordert den 5G-Ausbau bis in den letzten Winkel. Der Entwurf zu den Vergaberegeln der 5G-Auktion im nächsten Jahr sieht allerdings die flächendeckende Versorgung Deutschlands nicht vor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für eine lückenlose und flächendeckende Versorgung Deutschlands mit der fünften Mobilfunkgeneration ausgesprochen. Der Entwurf zu den Vergaberegeln für die 2019 geplante 5G-Auktion der Bundesnetzagentur sei aus Verbrauchersicht enttäuschend, erklärte der Verband am Dienstag in Berlin.
Die Regulierungsbehörde will bislang die Mobilfunkanbieter nur verpflichten, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zu versorgen. Dadurch würden Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten benachteiligt, betonte der vzbv.
Die Mobilfunkbetreiber wie die Deutsche Telekom und Vodafone verweisen in der 5G-Debatte stets darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung technisch nicht notwendig und betriebswirtschaftlich nicht vertretbar sei. Die Telekom hatte sich zuletzt auf ihrem Netzetag darauf verpflichtet, 90 Prozent der Fläche Deutschlands bis zum Jahr 2025 mit 5G zu versorgen und dabei 99 Prozent der Bevölkerung zu erreichen.
Die Verbraucherschützer befürchten dagegen, dass ohne verbindliche Regulierungsvorgaben „Funklöcher auf dem Land auch in Zukunft leidige Realität bleiben“ werden. Bis Ende 2022 müssten flächendeckend im Bundesgebiet mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung gestellt werden, so der Verband.
Um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt anzuheizen, befürwortet der Verbraucherverband neben der Telekom, Vodafone und Telefónica einen vierten Netzbetreiber auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Damit Neueinsteiger auf dem Markt Fuß fassen können, sollte National Roaming, also der flexible Netzwechsel im Inland, zumindest zeitweise ermöglicht werden. „So kann ein vierter Netzbetreiber in der Aufbauphase die bereits zur Verfügung stehende Infrastruktur der anderen Netzbetreiber mitnutzen.“ Die drei großen Anbieter lehnen dies entschieden ab, weil mit einer solchen „Trittbrettfahrerei“ ihre eigenen Investitionen entwertet würden. [dpa/tk]
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