Beim Ausbau des schnellen mobilen Internets beklagen die Grünen eine Benachteiligung von Bahnstrecken gegenüber Straßen.
Denn Pflicht ist die Versorgung mit einer Download-Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2022 nur auf Bahnabschnitten mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag. Das betreffe etwa die Hälfte des 40 000 Kilometer langen Bahnnetzes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Grünen-Politiker Cem Özdemir, der dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorsitzt. Alle übrigen Schienenwege müssen bis Ende 2024 mit 50 Megabit versorgt werden. Bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Auslastung egal.
Özdemir kritisierte einen „unfairen Wettbewerb“ zwischen Schiene und Straße. Die Vergaberegeln hatte die Bundesnetzagentur Ende November beschlossen. Autobahnen und wichtige Bundesstraßen sollen bis Ende 2022 mit 100 Megabit versorgt sein, alle anderen Bundesstraßen bis Ende 2024. Entlang von Landes- und Staatsstraßen soll man bis Ende 2024 mit 50 Megabit pro Sekunde ins Netz gehen können.
„Wer will, dass mehr Menschen mit der Bahn fahren und Güter auf die Schiene kommen, muss endlich für fairen Wettbewerb sorgen zwischen Straße und Schiene“, sagte Özdemir der Deutschen Presse-Agentur. Es sei „absolut richtig“, das gesamte Fernstraßennetz mit schnellem Mobilfunk auszustatten. „Aber wieso soll das nicht auch für die Schiene gelten?“[dpa]
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