Beim Thema 5G knirscht es gewaltig. Wegen eines juristischen Streits ist unklar, wann es mit der fünften Mobilfunkgeneration richtig losgehen kann.
Der Widerstand gegen Mobilfunk-Ausbauregeln der Bundesnetzagentur verstärkt sich. Nach Telefónica reichte am Freitag mit Vodafone ein weiterer Netzbetreiber Antrag auf Eilrechtsschutz beim Kölner Verwaltungsgericht ein, wie ein Behördensprecher sagte.
Sollte das Gericht dem Antrag folgen und eine aufschiebende Wirkung anordnen, müsste die Bundesnetzagentur ihre für Ende März geplante Frequenzauktion für den ultraschnellen Übertragungsstandard 5G vorerst auf Eis legen. Dann drohen langwierige Verzögerungen für den 5G-Ausbau, der vor allem für die deutsche Industrie sehr wichtig ist. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Ein Vodafone-Sprecher sagte, man sei zwar „an einer schnellen Durchführung der 5G Auktion interessiert, denn wir wollen 5G schnell und breit ins Land bringen“. Allerdings seien die Vergaberegeln der Bundesnetzagentur so gestaltet, dass man eigene juristische Interessen wahren müsse. Die Vergaberegeln ließen „die nötige Klarheit vermissen, die Unternehmen brauchen, die jetzt Milliarden in 5G investieren wollen“.
5G – das Kürzel für die 5. Mobilfunkgeneration – spielt eine zentrale Rolle für die Industrie, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Für Privatkunden ist der ultraschnelle Übertragungsstandard vorerst weniger relevant.
Praktisch die ganze deutsche Telekommunikationsbranche klagt gegen das Regelwerk der Bundesnetzagentur, dies aus teils unterschiedlichen Motiven. Schon Ende 2018 wurden insgesamt neun Klagen gegen die umstrittenen Vergaberegeln beim Kölner Gericht eingereicht, diese haben bisher aber keine aufschiebende Wirkung – daher die Eilanträge, zuerst von Telefónica vergangene Woche und nun von Vodafone. Nach Entscheidung über die Eilanträge wird sich das Gericht mit den Klagen beschäftigen – ob mit oder ohne aufschiebende Wirkung.
Die Netzbetreiber kritisieren unter anderem Ausnahmeregeln für Neueinsteiger – in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten. [dpa]
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