In Frankreich gibt es die erste große Strafe gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Google habe die neuen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt, entschied die Datenschutz-Behörde. Angestoßen hat das Verfahren der Facebook-Kritiker Max Schrems.
Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest.
Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich, erklärte die Behörde am Montag. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.
Der Internet-Konzern teilte mit, er wolle nach einer ausführlichen Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall entscheiden. Google sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer an Transparenz und Kontrolle über die Daten zu erfüllen. Für den Internet-Konzern ist die Strafe ein kleiner Betrag. So hatte Google die zwei Milliarden-Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission jeweils in nur einem Quartal verdaut.
Die französische Behörde bemängelte, die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der Internet-Suche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.
Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.
Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September. Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. „Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht.“ NOYB (Abkürzung für „None Of Your Business“) hatte auch DSGVO-Beschwerden gegen andere Unternehmen eingereicht. [dpa]
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