Der Netzbetreiber Kabel Deutschland hat im Streit um die Einspeisegebühren die mittlerweile dritte Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Auch im Verfahren gegen den Bayerischen Rundfunk entschieden die Richter zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen weiteren Sieg im Streit mit Kabel Deutschland um die Zahlung von Einspeisegebühren errungen. Nach dem WDR und dem SWR ist der Kabelkonzern nun auch mit seiner Klage gegen den BR vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Wie der Bayerische Rundfunk am Donnerstag bekannt gab, haben die Richter entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender für die Weiterleitung seiner Programme in den Netzen von Kabel Deutschland weiterhin nichts bezahlen muss.
Über die Urteilsbegründung ist bisher allerdings noch nichts bekannt. Das Landgericht Köln hatte die Klage gegen den WDR im März als größtenteils unzulässig und unbegründet zurückgewiesen und festgestellt, dass die Kündigung der Verträge von ARD und ZDF wirksam sind. Auch ein Missbrauch von Marktmacht lag nach Ansicht der Richter nicht vor. Im Streit mit dem SWR wurde eine vergleichbare Begründung angeführt, wieso das zuständige Gericht zu Gunsten der Öffentlich-Rechtlichen entschieden hat.
Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Nach dem WDR und dem SWR hat Kabel Deutschland nun mit dem BR schon die dritte Niederlage hinnehmen müssen. Ein Trend, der sich bei den noch laufenden Verfahren fortsetzen könnte. Sollten doch unterschiedliche Urteile gefällt werden, machte der Kabel-Konzern bereits im Vorfeld klar, dass man darauf individuell mit einem angepassten Einspeisesignal reagieren könne. [fm]
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