Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND verstößt nach Auffassung des Internetverbandes eco bei der weltweiten Überwachung von Medienunternehmen gegen die Verfassung.
Es handele sich um eine „globale Massenüberwachung“, bei der automatisch auch Daten deutscher Staatsbürger erfasst würden, sagte Klaus Landefeld, Vize-Vorstandsvorsitzender des eco. Er ist als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geladen. Dort soll am 14. und 15. Januar über eine Verfassungsbeschwerde von Medienorganisationen und Journalisten gegen die Praxis des BND verhandelt werden. Das Urteil wird voraussichtlich erst Monate später verkündet.
In Deutschland wird das Brief- und Fernmeldegeheimnis durch Grundgesetz-Artikel 10 geschützt. Will eine Sicherheitsbehörde Verdächtige abhören, gelten erhebliche Hürden. Ziel der Kläger in Karlsruhe ist es vereinfacht gesagt, dieses in Deutschland geltende Grundrecht weltweit anzuwenden.
Landefeld monierte, der Zugriff auf die Datenströme durch den BND unterliege bislang keiner Zweckbindung. Wegen des Anzapfens von Nachrichtenströmen in großem Stil ohne konkreten Tatverdacht hat auch der Betreiber des Frankfurter Internet-Knotens De-Cix beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.
Es sei technisch nicht möglich, den Grundrechtsschutz deutscher Nutzer zu wahren, indem ihre Daten aus den überwachten ausländischen Datenströmen herausgefiltert würden. „Der beste Filter kommt auf eine Rate zwischen 99 und 99,5 Prozent.“ Bei Milliarden von Kommunikationsverbindungen täglich blieben dann aber einige zehn Millionen übrig, die von der Abhörpraxis betroffen wären. „Und schon ein einziger Fehler wäre ein Grundrechts-Problem.“
Auch die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) geht davon aus, dass der BND bei seinen Abhöraktionen deutsche von ausländischen Nutzern technisch nicht unterscheiden könne. „Insofern geht es uns darum, auch Deutsche gegen die Massenüberwachung zu schützen“, sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
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