Ist es auf einem Schiff in internationalen eigentlich erlaubt, Sportevents oder ähnliches live im TV auf Sendern zu schauen, die die TV-Rechte nur für ihr jeweiliges Land inne haben? Um diese Frage ging es in einem aufsehenerregenden Fall vor Gericht.
Der Fußball-Weltverband FIFA und der Reiseveranstalter TUI Cruises haben ihren Rechtsstreit über TV-Rechte auf Kreuzfahrtschiffen nach knapp einem Jahr beigelegt. Die Auseinandersetzung endete vor dem Hamburger Landgericht mit einem Vergleich der beiden Parteien. Dies teilte die FIFA am Mittwoch in einem Statement mit.
Der Rechtsstreit war seit dem 1. Juli 2020 anhängig. Die FIFA hatte Klage erhoben, weil TUI Cruises die von ARD und ZDF ausgestrahlten Live-Übertragungen von Spielen der WM 2018 und der Frauen-WM 2019 auf Kreuzfahrtschiffen in internationalen Gewässern empfangen und genutzt hatte. Einen Lizenzvertrag mit der zuständigen Rechteagentur hatte TUI Cruises nicht abgeschlossen.
In dem Vergleich erkennt TUI Cruises nun die Urheberrechte der FIFA an dem vom Weltverband produzierten und an internationale TV-Sender lizenzierten Basissignal an. Der Reiseveranstalter hat sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, das FIFA-Basissignal künftig nur zu nutzen, wenn Bedingungen erfüllt werden. So muss TUI Cruises künftig zuvor eine Lizenz von der FIFA oder ihrem offiziellen Lizenzpartner für die In-Ship-Rechte erwerben.
Wer plant, die EM auf einem Kreuzfahrtschiff zu schauen, sollte sich also vorher über das angebotene TV-Programm informieren.
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