Polnisches Gericht verurteilt Macher von „Unsere Mütter, unsere Väter“

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Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Die Macher des ZDF-Mehrteilers „Unsere Mütter, unsere Väter“ sind von einem Gericht in Polen zu einer Entschuldigung verurteilt worden.

Sie müssten jedoch keinen Schadenersatz zahlen, teilte das Berufungsgericht in Krakau am Dienstag mit. Die Entschuldigung solle im polnischen Fernsehen sowie in den deutschen Sendern ZDF, ZDFneo und 3sat veröffentlicht werden. So berichtet die polnische Agentur PAP. Das dreiteilige Kriegsdrama lief auch im polnischen Fernsehen. Das Urteil gegen die Produktionsfirma UFA Fiction und das ZDF ist laut Gericht rechtskräftig.

In Stellungnahmen beider Angeklagten hieß es jeweils, man bedauere, dass das Gericht der Kunstfreiheit keine ausreichende Beachtung geschenkt habe. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, wolle man die Begründung prüfen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. An der Buchentwicklung für den Mehrteiler seien namhafte Fachhistoriker beteiligt gewesen.

In dem Rechtsstreit ging es um die Darstellung der polnischen Heimatarmee (AK), einer bewaffneten Untergrundbewegung, die im Zweiten Weltkrieg Widerstand gegen die deutschen Besatzer in Polen geleistet hatte. Geklagt hatte ein polnischer Kriegsveteran der AK.

Gericht mildert Strafe aus erster Instanz ab

Der inzwischen 96 Jahre alte Veteran und ein Verband früherer AK-Mitglieder hatten ZDF und UFA Fiction vorgeworfen, mit dem im Jahr 2013 erstmals ausgestrahlten Dreiteiler über Deutsche im Zweiten Weltkrieg ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Demnach enthalte „Unsere Mütter, unsere Väter“ Szenen, die Polens Heimatarmee Mitschuld an den Verbrechen gegen das jüdische Volk geben würden.

In erster Instanz hatte ein Bezirksgericht in Krakau die Macher der Serie 2018 zu einer Entschuldigung sowie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 20.000 Zloty (umgerechnet etwa 4.500 Euro) verurteilt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dagegen waren die Produzenten in Berufung gegangen.

Das Berufungsgericht urteilte nun, der Dreiteiler stelle weder die Rolle der Deutschen bei den Nazi-Verbrechen und ihre Verantwortung für den Holocaust infrage noch die Tatsache, dass die Polen Opfer der deutschen Besatzung waren. Auch seien die Figuren des Films fiktiv und könnten nicht mit lebenden Personen identifiziert werden.

Der Film zeige jedoch Partisanen mit einer weiß-roten Armbinde und der Aufschrift „AK“. Und führe aus, dass Vertreter dieser Organisation „einen Widerwillen gegen Juden hatten. Ihrem Los gegenüber gleichgültig und von einer antisemitischen Haltung durchdrungen waren“. Dieser Zugang der Filmemacher führe dazu, dass die Heimatarmee als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Damit sei die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten worden, so das Gericht.

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12 Kommentare im Forum
  1. Das Land wird nunmal von Nationalisten regiert, die Geschichtsverfälschung betreiben und nicht weit weg sind vom Gedankengut jener, deren handeln in der Anfangszeit ihrem eigenen doch sehr ähnelt. Es ist wirklich allerhöchste Zeit, dass eine Mehrheit sich dagegen stellt. Ich glaube allerdings dieser Zug ist längst abgefahren.
  2. Ein "interessantes" Rechtssystem, in dem man verurteilt werden kann, sich öffentlich im TV zu entschuldigen. Was kommt als nächstes, auf dem Warschauer Rathausplatz eine Eselsmütze tragen?
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