Rundfunkgebühren auch via Internet fällig: Der derzeit kostenlose Empfang der ORF-Programme in Österreich über das Internet ist laut Gerichtsurteil verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass künftig auch solche Nutzer Gebühren bezahlen müssen, die ausschließlich über das Netz die ORF-Programme nutzen. „Eine Finanzierung über Programmentgelt hat einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt“, stellte das Gericht am Dienstag fest.
Bei einem Gebührenmodell sei es wesentlich, dass grundsätzlich alle, die über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilhaben könnten, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden. Auf Antrag des ORF hat der VfGH daher einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat laut Urteil bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung.
In Deutschland wird seit rund zehn Jahren der Rundfunkbeitrag generell pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob Radio, Fernseher oder Computer tatsächlich vorhanden sind.
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