Ein Teilnehmer der TV-Reality-Sendung „Big Brother“ ist in Spanien wegen sexuellen Missbrauchs einer Konkurrentin zu 15 Monaten Haft verurteilt worden.
Das zuständige Gericht in Madrid entschied außerdem, dass sich der Verurteilte dem Opfer vier Jahre lang nicht nähern und so lange auch nicht mit der Frau in Kontakt treten darf, wie die spanische Justiz am Montag mitteilte. Zudem muss der Angeklagte dem Opfer eine Entschädigung von 6000 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien von den Richtern und Richterinnen häufig zur Bewährung ausgesetzt, wenn der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Hierbei steht eine Entscheidung noch aus.
Straftat wurde bei „Big Brother“ nicht ausgestrahlt
Die Tat hat in Spanien großes Aufsehen erregt und beschäftigt das Land seit Jahren. Sie ereignete sich im November 2017 in einem Bett eines zum Haus umfunktionierten Studios der Produktionsfirma Zeppelin TV vor laufenden Kameras – auch wenn der Ausschnitt nie ausgestrahlt wurde. Die Produktionsfirma hatte der Frau im Nachgang die Aufnahmen gezeigt, woraufhin sie Anzeige erstattet. Die beiden Beteiligten waren damals 24 Jahre alt.
Das Opfer war nach eigenen Angaben betrunken. Der Angeklagte versicherte mehrfach, es habe sich um „einvernehmliche Handlungen“ gehandelt. Doch die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass das Opfer „als ein Sexspielzeug, als ein Objekt der Befriedigung“ missbraucht worden sei, ohne dass es vonseiten der Frau „den geringsten Anschein von Zustimmung gegeben“ habe.
„Big Brother“ ist ein in den Niederlanden kreiertes TV-Format, das internationalen Erfolg hatte und zum Teil mit leichten Variationen in Dutzenden Ländern ausgestrahlt wurde, darunter auch in Deutschland. Nach mehr als 20 Jahren wird die Fernsehshow zum Teil noch produziert – zum Beispiel in Brasilien, wo derzeit die 23. Ausgabe läuft.
Text: dpa/ Redaktion: JN
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