Heute eröffnete der WDR-Rundfunkrat das Bewerbungsverfahren für die Wahl einer Intendantin bzw. eines Intendanten des Westdeutschen Rundfunks als Nachfolge für Tom Buhrow.
Die entsprechende Stellenausschreibung ist auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht worden und wird darüber hinaus in Online-Stellenportalen inseriert. Bis zum 16. Mai 2024 können Interessierte ihre Bewerbung beim Aufsichtsgremium des WDR einreichen. Der WDR sucht laut Pressemeldung eine integre Persönlichkeit, die sich ausdrücklich mit dem Programmauftrag des WDR identifiziert. Diese Person soll den Sender im Rahmen des WDR-Gesetzes leiten und ihn nach innen und nach außen engagiert vertreten. Im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Aufsichtsgremien solle sie den öffentlich-rechtlichen Auftrag umsetzen und sich dabei den Herausforderungen des digitalen Wandels und der aktuellen Reformbestrebungen mit eigenen Ideen stellen.
Mit seinem Beschluss vom 18. Januar hatte der Rundfunkrat eine Findungskommission eingesetzt und die wesentlichen Verfahrensschritte festgelegt. Darunter fällt, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden soll – eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Außerdem wurde die Wahl auf die Rundfunkratssitzung am 27. Juni 2024 terminiert. Alle Sitzungen des Rundfunkrats sind grundsätzlich öffentlich. Aus den Einsendungen wird die Findungskommission im Vorhinein Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl vorschlagen. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der amtierende Intendant Tom Buhrow mitgeteilt, die Intendanz mit Ablauf des Jahres 2024 vorzeitig zu übergeben. Nach dem WDR-Gesetz gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Rundfunkrats die Wahl der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers an der Senderspitze.
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