Die Netflix-Serie „Skylines“ verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht gegen Persönlichkeitsrechte.
Die Verbreitung sei durch die Kunstfreiheit geschützt, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zuvor hatte ein Frankfurter Rapper auf Unterlassung geklagt, da er seine Persönlichkeitsrechte durch die Serie über eine Rap-Plattenfirma in Frankfurt gefährdet sah.
Er begründete dies mit seinem realen Musiklabel „Skyline Records“. Das Landgericht hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung des Streamingformats, das bei Netflix nicht fortgesetzt wird, zurückgewiesen.
Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Das Verbreitungsinteresse wiege schwerer als das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, entschied das Gericht in seinem nicht anfechtbaren Beschluss. Zwar bestünden offensichtlich Übereinstimmungen zwischen dem Werdegang des Antragstellers und denen der Serienprotagonisten. Sie seien jedoch nicht von solchem Gewicht, dass „für den Durchschnittsbetrachter der Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit aufgehoben“ werde.
Das „hohe Maß von Gewaltexzessen, extremer Brutalität und schwerwiegenden Verbrechen und kriminellen Handlungen“ mache dem Zuschauer klar, dass es sich um Film-Fiktion handele. Serienzuschauern sei bewusst, dass „hiermit nicht der Werdegang und die Geschäftspraktiken einer in Frankfurt ansässigen Plattenfirma gleichen Namens nacherzählt werden“.
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