Stuttgart – Am 1. Juni startete der DVB-H-Plattformbetreiber Mobile 3.0 einen Pilotversuch in vier Städten. Doch so langsam rennt Mobile 3.0 die Zeit davon.
Im September soll der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Dieser beinhaltet auch detaillierte Bestimmungen für mobiles Fernsehen im Regelbetrieb. „Die Fortführung des laufenden DVB-H-Versuchsprojekts ist unter diesen Umständen nicht sinnvoll“, so ein Sprecher der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Bis zum Herbst sollte Mobile 3.0 den Regelbetrieb aufnehmen.“
Außerdem muss der DVB-H-Plattformbetreiber nach Aussage der LfK, die derzeit den Vorsitz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) innehat, konkrete Vertriebsverträge vorlegen, um die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Das können Mobilfunkbetreiber, aber auch Reseller wie Debitel oder Mobilcom sein, die bis vor kurzem Handys für den Empfang des mobilen DMB-Standards vertrieben haben.
Eine weitere Bedingungen für die Gültigkeit der Lizenz ist nach Aussage der LfK das Bereitstellen von speziellen Mobil-TV-Inhalten. Beim Start von DVB-H werden aller Voraussicht nach aber erst einmal nur 16 konventionelle TV-Sender verbreitet werden.
Einem Bericht der Freitagsausgabe der „Financial Times Deutschland“ zufolge stehen die Chancen für die Aufnahme des DVB-H-Regelbetriebs bis zum Frühjahr 2009 bei gerade mal 50 Prozent. Selbst ein Entzug der Lizenzen sei denkbar. Ein Mobile-3.0-Sprecher wies diese Darstellung zurück. „Noch ist die Lizenzierung nicht abgeschlossen“, hieß es auf Nachfrage von DF. „Erst danach herrscht Planungssicherheit.“[fkr]
Bildquelle:
- Empfang_Streaming_Artikelbild: © Creativa Images - Fotolia.com