
Stuttgart – Fernsehen übers Mobiltelefon lässt Verbraucher bisher kalt. Die Landesmedienanstalten wollen daher prüfen, ob Handy-TV eine zweite Chance erhält.
Die Landesmedienanstalten wollen bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine zweite Chance erhält. Voraussetzung für eine erneute Ausschreibung des Plattformbetriebes für einen 10-jährigen Regelbetrieb ist aber, dass bis Ende Februar 2010 gegenüber der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ein entsprechendes Interesse des Marktes hinreichend belegt ist.
„Wir haben immer betont, dass nur konkrete Interessensbekundungen die Tür für einen Neustart von DVB-H öffnen können. Interessenten müssen dazu mit den Sendernetzbetreibern, Rundfunkanbietern und Mobilfunkunternehmen Vorklärungen erreicht haben.“, stellte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich klar. Denn ein System, das sich wirtschaftlich nicht trage, werde auch der Vielfalt nicht zur Geltung verhelfen können.
Eine Sondierungsgruppe der Landesmedienanstalten hatte seit Rückgabe der DVB-H-Versuchslizenzen durch Mobile 3.0 Ende 2008 immer wieder mit potentiellen Bewerbern und anderen Marktbeteiligten die Chancen eines Neustarts ausgelotet. Die ZAK dringt alsbald auf eine klare Entscheidung. [mw]
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