Zum Pay-TV Anbieter wechseln

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Pay-TV bietet hinsichtlich der Sendervielfalt viele Möglichkeit, zumal die Auswahl entsprechend den eigenen Vorlieben getroffen werden kann. Allerdings gibt es bei dem Vertragsabschluss einiges zu beachten.

Es gibt immer noch ein entscheidendes Kriterium für Pay-TV, das sich weiterhin auf Wachstumskurs befindet: Die Sendervielfalt. Je nach persönlichem Geschmack lassen sich Pakete auswählen, die voll und ganz den eigenen Vorlieben entsprechen. Sport, Action, Kultur – hier kommt jeder auf seine Kosten, rein theoretisch lässt sich jeder Sender der Welt empfangen. Gleichzeitig ist Pay-TV bequem und die Bildqualität ist standardmäßig hochauflösend. Was sollte man beachten, wenn man zu einem Pay-TV Anbieter wechseln möchte?

Anbieter-Vielfalt überblicken

Die Sender- und Programmvielfalt ist enorm. Bevor man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet, sollte man daher ganz genau vergleichen, wo die konkreten Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter liegen und zudem seinen eigenen Ansprüche kennen. Doch egal für welchen Anbieter man sich entscheidet, bei jedem Anbieter muss ein Vertrag abgeschlossen werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte man daher bei der Kündigung seines möglicherweise bereits bestehenden Vertrags auf gewisse Dinge achten.

Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit beachten

Bei jedem Pay-TV-Abonnement muss man die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit beachten. In der Regel beläuft sich die Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr und verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst wird. Die genauen Fristen lassen sich beim jeweiligen Anbieter in den AGB nachlesen.

Wer sich dazu entschließt, zu einem Pay-TV Anbieter zu wechseln, sollte im gleichen Zug prüfen, ob er nicht alte Verträge durch eine Kündigung auflösen kann. Beispielsweise kann gegebenenfalls je nach Empfangsweg auch auf einen Kabelanschluss verzichtet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man die Kündigung schriftlich einreichen und eine Bestätigung der Kündigung einzufordern. So lässt sich im Zweifel nachweisen, dass man fristgerecht gekündigt hat. Für die Kündigung selbst können Vorlagen verwendet werden. Solche Vorlagen findet man zum Beispiel auf Seiten wie Kuendigung.org. Den Kabelanschluss kann man nur dann nicht kündigen, wenn in einem Mehrparteienhaus die Kosten für den Kabelanschluss auf alle Mieter umgelegt werden.

Augen auf bei Bonusangeboten

Manche Anbieter gewähren ihren Neukunden in den ersten Monaten zusätzliche Pakete, um diese austesten zu können. Oft handelt es sich dabei um dreimonatige Probe-Abos, die selbstständig und unaufgefordert gekündigt werden müssen, andernfalls verlängert sich das Abonnement automatisch. Hier sollte man besonders auf „versteckte Abos“ achten und diese gegebenenfalls sofort kündigen.

Empfangsgeräte dem Altanbieter zurücksenden

Sofern der bisherige Anbieter Empfangsgeräte wie etwa Set-Top-Boxen, Receiver oder Module bereitgestellt hat, müssen diese bei Vertragsende wieder an den Anbieter zurückgesandt werden. Auch Smart Cards oder ähnliches müssen wieder an den Anbieter zurückgesandt werden. Nur Geräte, die man als Abo-Kunde tatsächlich auch käuflich erworben hat, dürfen im eigenen Besitz bleiben. Es empfiehlt sich, etwaige Geräte per Einschreiben zu versenden.

Sollte der Pay-TV Anbieter im neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellen können, so hat man kein Sonderkündigungsrecht. Das Risiko, für eine Leistung zu bezahlen, die man gar nicht in Anspruch nehmen kann, sieht der BGH einzig und allein beim Endkunden. [red]

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24 Kommentare im Forum
  1. Nennt sich dann Pay-TV im Pay-TV .... Was für ein Beitrag mal wieder .... immerhin nicht 10x das Wort "Sky" drin. P.S. fehlt übrigens noch von der "Fraktion" dafür was hier, solche Wörter wie "hochskaliert", "Mafia" .... Aber auch dieser Beitrag wird noch ein paar Seiten lang werden mit den Standard-Bashing-Slogans.
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