Der Film „Disturbia“ basiert inhaltlich nicht grundlegend auf dem Hitchcock Klassiker „Das Fenster zum Hof“. Ein US-Gericht ließ nun eine Klage gegen Steven Spielberg fallen.
Der US-Regisseur war als Mitbegründer von Dreamworks indirekt an der Produktion von „Disturbia“ (2007) beteiligt. Vor zwei Jahren hatten die Erben des 1969 verstorbenen Schriftstellers Cornell Woolrich gegen Spielberg, Paramount Pictures und Dreamworks geklagt. Cornells Kurzgeschichte „It had to be Murder“ (1942) war die Grundlage zu Alfred Hitchcocks Film „Das Fenster im Hof“ aus dem Jahr 1954. Spielberg und die verantwortlichen Studios wurden beschuldigt, den gleichen Inhalt in „Disturbia“ genutzt zu haben, ohne dafür Lizenzen zu zahlen. Beide Filme erzählen die Geschichte eines Mannes, der davon überzeugt ist, dass in seinem Nachbarhaus ein brutaler Mord begangen wurde.
US-Richterin Laura Taylor Swan aus New York wies nun die Klage ab, wie der „Guardian“ am Mittwoch berichtete. „Die Inhalte der beiden Werke ähneln sich lediglich auf einem oberflächlichen Niveau, welches sich nicht gerichtlich absichern lässt“, sagte die Richterin laut der Tageszeitung. „Disturbia“ verfüge über zahlreiche Nebenhandlungen und sei reich an Charakteren, hieß es. Zudem sei die Atmosphäre des Films sehr dynamisch und mit Humor versehen. Die Kurzgeschichte und Hitchcocks Film hingegen seien statisch, weniger komplex und besäßen eine sehr angespannte Stimmung.
Die Meinung der New Yorker Richterin teilen allerdings nicht alle Experten. In einer Kritik zu „Disturbia“ schrieb 2007 der britische Journalist Phillip French in der Sonntagszeitung „The Observer“: „Spielbergs Film ist eine schwache Teenie-Version von Hitchcocks ‚Das Fenster im Hof'“. [dm]
Bildquelle:
- Inhalte_Kino_Artikelbild: © Romolo Tavani - Fotolia.com