Die Programmzeitschrift muss Fernsehmoderator Günther Jauch 20.000 Euro bezahlen, weil sie im Internet unerlaubt sein Bild in sehr fragwürdiger Weise als Clickbait-Köder benutzt hat.
Das hat das Oberlandesgericht Köln nach Mitteilung vom Montag am vergangenen Dienstag entschieden. Die Zeitschrift hatte 2015 auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Prominenten veröffentlicht, verbunden mit dem Text: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.“ Darunter war der Autor und Moderator Roger Willemsen, der ein Jahr später an Krebs starb. Auch Günther Jauch wurde gezeigt.
Durch Anklicken der Meldung wurde der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo über Willemsens Erkrankung berichtet wurde. Nach heftiger Kritik löschte die Redaktion den Text.
Jauch klagte gegen die Verwendung seines Bildes und bekam recht. Sein Bild sei in unzulässiger Weise kommerziell genutzt worden, entschied das Gericht. Es handele sich um ein Beispiel für einen „Klickköder“ („clickbaiting“): Eine reißerische Überschrift wecke Neugier beim Leser und animiere ihn zum Weiterklicken. Jauchs Beliebtheit sei von der Zeitschrift ausgenutzt worden, um möglichst viel Verkehr auf der eigenen Website zu sorgen und dadurch mehr Werbeeinnahmen zu erzielen.
Da der Fall grundsätzliche Bedeutung habe und eine klärende und richtungsweisende Entscheidung erfordere, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dafür muss allerdings eine der beiden Seiten Revision beantragen. [dpa/bey]
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