Wenige Wochen vor dem Kinostart des neuen „Hobbit“-Abenteuers haben die J.R.R.-Tolkien-Erben im Streit um die Vermarktung des Films Klage eingereicht.
Wie das US-Branchenblatt „Hollywood Reporter“ am Dienstag berichtet, werfen die Kläger den Filmemachern vor, mit ihrem digitalen Merchandising gegen einen alten Vertrag aus den 60er Jahren zu verstoßen. Danach hätten sie nur das Recht, Produkte wie Figuren, Kleidung und Papierwaren zu verkaufen, nicht aber digitale Waren, wie Online-Spiele und Klingeltöne.
Nach der Forderung der Tolkien-Erben sollen das zuständige Studio Warner Bros. und andere Beteiligte den Verkauf dieser Artikel einstellen. Zudem verlangen die Kläger eine Entschädigung in Höhe von 80 Millionen Dollar (etwa 62 Millionen Euro). Sie machen Vertragsbruch geltend und argumentieren zudem, dass eine derartige Vermarktung dem Ansehen von Tolkiens Werk schaden würde.
„Der kleine Hobbit“ des britischen Autors J.R.R.Tolkien (1892-1973) ist der Vorläufer der „Herr der Ringe“-Trilogie. Der neuseeländische Regisseur Peter Jackson hat die Fantasy-Geschichte in drei Teilen verfilmt. Die erste Folge, „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“, kommt Mitte Dezember in die Kinos. Es geht um den Hobbit Bilbo Beutlin, der einem kleinwüchsigen friedfertigen Völkchen angehört, das die Fantasiewelt Mittelerde bevölkert.
[dpa]
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