Das Studio The Weinstein Company hat einen Rechtsstreit mit der Produzentin Cathy Konrad über die geplante Kinofortsetzung der „Scream“-Horrorfilme außergerichtlich beigelegt.
Konrad hatte mit ihrer Firma Cat Entertainment die ersten drei Teile der Horrorreihe produziert. An „Scream 4“ wurde sie allerdings nicht mehr beteiligt. Im Mai 2010, als die Arbeiten an dem vierten „Scream“-Film begannen, reichte sie deshalb Klage gegen das verantwortliche Studio The Weinstein Company ein, das sie von dem Projekt unrechtmäßig ausgeschlossen haben soll. Konrad behauptete, dass sie vertraglich berechtigt sei, weitere Filme der erfolgreichen Reihe für das Studio zu produzieren. Sie klagte auf drei Millionen Dollar.
Wie der Branchendienst „Hollywood Reporter“ am Dienstagabend (Ortszeit) berichtete, haben sich die beiden Parteien nun einigen können. The Weinstein Company werde Konrad eine Summe in unbekannter Höhe zahlen und sie an den Umsätzen des Films beteiligen. Beide Seiten hätten sich nicht zu dem Sachverhalt äußern wollen, hieß es.
Bei „Scream“ handelt es sich um eine der erfolgreichsten Horrorreihen überhaupt. Im Mittelpunkt steht ein psychopathischer Mörder, der stets einen schwarzen Umhang sowie eine markante weiße Plastikmaske trägt. Am 5. Mai wird „Scream 4“ hierzulande in die Kinos kommen.
Die ersten drei Teile der Reihe sind seit Oktober 2010 in der sogenannten „Trilogie Box“ auf Blu-ray erhältlich. Das Set enthält neben den HD-Versionen der drei Spielfilme auch Bonusmaterial wie Interviews mit den Schauspielern, entfallene Szenen und Audiokommentare. [dm]
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