Privatsenderverband VPRT begrüßt Urteil zu Filmförderung

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Der Privatsender-Verband VPRT hat die Schlappe der bundesdeutschen Kinobetreiber vor dem Bundesverwaltungsgericht begrüßt. VPRT-Präsident Jürgen Doetz sprach von einer „Bekräftigung des Solidarprinzips bei der Filmförderung“.

Die betroffenen privaten Fernsehveranstalter sähen sich durch die Abweisung der Klage der Kinobetreiber zudem in ihrer Auffassung bestätigt, auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen im Verhältnis zu den anderen Einzahlern höheren Beitrag zur Stärkung der Filmwirtschaft erbracht zu haben.
 
Doetz: „Wir waren auch in kritischen Zeiten nicht diejenigen, die die Axt ans System gelegt haben. Die Sender werden auch in Zukunft verlässliche Partner der Filmförderung in Deutschland bleiben“. Zuletzt hätten die Sender zur Stabilisierung des Haushaltes der Filmförderungsanstalt die in 2010 zu viel erbrachten Medialeistungen in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro nicht rückverrechnet, obwohl nach dem gesetzlichen Maßstab weniger geschuldet war, betonte Doetz.

Auch die Filmexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Claudia Winterstein, schlug sich in einer am Mittwochabend veröffentlichten Stellungnahme auf die Seite der Privatsender. Es sei erfreulich, dass die Filmabgabe nun rechtlich eindeutig abgesichert und der langjährige Streit beendet sei, sagte die Liberale. Durch die Novellierung würden die Lasten fair verteilt.Kinowirtschaft, Videowirtschaft und Fernsehveranstalter trügen jeweilsihren Anteil, die Abgabe werde zudem bei allen Zahlergruppen nach gleichenKriterien ermittelt.

Wir brauchen eine arbeitsfähige und effektive Filmförderanstalt, um dieerfolgreiche Entwicklung des deutschen Filmes weiter zu stützen, betonte Winterstein. Mit demUrteil verfüge die Filmförderanstalt über eine sichereFinanzierungsgrundlage und könne ihre Arbeit wirkungsvoll fortsetzen.
 
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hält es aufgrund des aktuellen Urteils für gerechtfertigt, dass die Kinobetreiber zusammen mit den Filmverleihen und Fernsehsendern zur Finanzierung herangezogen werden, da sie mit der Verwertung deutscher Filme dem Förderzweck am nächsten stünden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Bereitsvor zwei Jahren war der Rechtsstreit erstmals vor demBundesverwaltungsgericht gelandet. Kinobetreiber hatten gegen dieBemessungsgrundlage der gesetzlicheAbgabepflicht geklagt und sichdaran gestoßen, dass auch künstlerisch hochwertige,aber unrentable Filme gefördert werden sollten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
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