Kinobetreiber scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der bundesdeutschen Kinobetreiber gegen die umstrittene Filmförderabgabe abgewiesen. Den Unternehmen bleibt nun als letzte Alternative der Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes sei verfassungskonform,hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des oberstenVerwaltungsgerichts in Leipzig. Demnach müssen die Betreiber der deutschen Lichtspielhäuserzusammen mit Video-Verleihern und Fernsehsender an die Filmförderanstalt (FFA) eine Abgabe entrichten, mit der die vom Bund geschaffene Institution den deutschen Film unterstützt.
 
Bereits vor zwei Jahren war der Rechtsstreit erstmals vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet. Kinobetreiber hatten gegen die Bemessungsgrundlage der gesetzlicheAbgabepflicht geklagt und sich daran gestoßen, dass auch künstlerisch hochwertige,aber unrentable Filme gefördert werden sollten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Kinobranche hält die Filmförderung generell für verzichtbar, da die Filmwirtschaft bereits vom Bund unterstützt wird.

Im Februar 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ausgesetzt und an das Bundesverfassungsgericht übergeben. Damals konnten die Fernsehsender mit der Filmförderanstalt ihren Kostenbeitrag und dessen Höhe frei aushandeln. Im Juli 2010 verabschiedete der Gesetzgeber eine Novelle des Filmfördergesetzes, nach welchem die Fernsehsender nun ebenfalls einen festen Beitrag zahlen müssen. Die Änderung trat rückwirkend in Kraft. Aufgrund dieser Änderung hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der neun Kinobetreiber abgewiesen.
 
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hält es für gerechtfertigt, dass die Kinobetreiber zusammen mit den Filmverleihen und Fernsehsendern zur Finanzierung herangezogen werden, da sie mit der Verwertung deutscher Filme dem Förderzweck am nächsten stünden. Laut FFA liefen im vergangenen Jahr 113 geförderte Filme in den Kinos. Die geförderten Filme hätten einen Anteil von einem Drittel an der Gesamtzahl der Kinobesucher.
 
Darüber hinaus hieß es in der FFA-Stellungnahme, dass in den vergangenen Jahren viele der kommerziell erfolgreichsten deutschen Filme gefördert worden seien. Die Kinobetreiber argumentierten jedoch, dass die meisten Zuschauer eher Wert auf gute Unterhaltung als auf künstlerische Qualität legten. [js]

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