Das EU-Gericht hat geurteilt, dass das Europäische Parlament Journalisten Dokumente verweigern durfte.
Das Europäische Parlament hat Journalisten nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Recht Dokumente verweigert, die Ausgaben und Abrechnungen von Europaabgeordneten betreffen. Die Journalisten hätten nicht wie erforderlich die Notwendigkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten nachgewiesen, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag. Auch die Absicht, eine öffentliche Debatte einzuleiten, reiche hierzu nicht aus.
Mehrere Journalisten und Journalistenverbände hatten 2015 beim Parlament Zugang zu den Dokumenten beantragt. Sie betreffen Tagegelder, Reisekostenerstattungen und Zulagen für parlamentarische Assistenz. Das Parlament lehnte sämtliche Anträge ab, wogegen betroffene Medienvertreter klagten.
Die Richter entschieden nun, dass die Journalisten nicht nachgewiesen hätten, inwiefern die Übermittlung der fraglichen Daten notwendig ist, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der Parlamentarier im Zuge ihres Mandats sicherzustellen und die behaupteten Unzulänglichkeiten der bestehenden Kontrollmechanismen zu beheben.
Die Richter wiesen darauf hin, dass Unionsorgane den Zugang zu Dokumenten verweigern können, wenn dies den Schutz der Privatsphäre und die Integrität des Einzelnen beeinträchtigen würde. Der Zugang könne hingegen gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der Weitergabe nachgewiesen und die berechtigten Interessen der betreffenden Personen nicht beeinträchtigt würden. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden.
[dpa/tk]
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