Das Bundesgericht in St. Louis hat entschieden: „Hangover 2“ darf wie geplant am morgigen Donnerstag in den US-Kinos anlaufen. Der Prozess um eine mögliche Urheberrechtsverletzung geht allerdings weiter.
Der Tätowierer Victor Whitmill hatte das Studio Warner Bros. im April verklagt, weil Hauptdarsteller Ed Helms in „Hangover 2“ mit einer Gesichtstätowierung ähnlich der von Mike Tyson zu sehen ist. Whitmill hat das Motiv entwickelt und sieht darin eine Urheberrechtsverletzung. Deshalb wollte er vor Gericht erwirken, dass die Komödie nicht wie geplant am Donnerstag in die US-Kinos kommt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
US-Medien zufolge hatte der Tätowierer mit seiner Forderung keinen Erfolg. Die Bundesrichterin Catherine D. Perry habe dessen Antrag am Dienstagvormittag (Ortszeit) abgelehnt. Zur Begründung sagte die Richterin, dass viele Kinobetreiber und andere Beteiligte zu Schaden kommen könnten, sollte der Film nicht wie geplant in den Kinos anlaufen.
Warner zeigte sich zufrieden. In einer Pressemitteilung gab das Unternehmen kurz darauf bekannt, dass man „glücklich über die Entscheidung“ sei. Die Forderungen des Tätowierer seien „falsch und unrealistisch“ gewesen.
Abgeschlossen sei der Fall allerdings noch nicht. Richterin Perry habe bekannt gegeben, dass die Verhandlung um die Urheberrechtsverletzung fortgeführt werde, da es „viele ungeklärte Fragen“ gebe. „Hangover 2“ kommt hierzulande am 2. Juni in die Kinos.
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