Gericht: Dreamworks hat „Kung Fu Panda“ nicht gestohlen

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Im vergangenen Jahr hat ein US-amerikanischer Lehrer das Animationsstudio Dreamworks verklagt, weil es ihm die Idee zu „Kung Fu Panda“ gestohlen haben soll. Ein Gericht hat nun entschieden: Klage abgewiesen.

Terence Dunn hatte behauptet, vor neun Jahren die Figur des „Zen-Bear“ erfunden zu haben. Dabei handle es sich nach Aussage des US-Amerikaners um einen Pandabären, der asiatische Kampfkünste beherrscht und mit fünf Freunden auf eine Abenteuerreise geht.

Dreamworks hätte seine Idee nicht verwenden wollen, nachdem er sie Verantwortlichen des Studios präsentiert habe. Umso erstaunter sei Dunn gewesen, im Jahr 2008 von der Animationskomödie „Kung Fu Panda“ zu hören. Weil er zu seiner eigenen Geschichte zu viele Verbindungen sah, reichte er Klage gegen Dreamworks ein (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

US-Medien zufolge hätten die Geschworenen des Bundesgerichtshofs in Los Angeles insgesamt zwei Tage lang über die Entscheidung beraten. Am Dienstagabend (Ortszeit) habe das Gericht dem Studio schließlich Recht gegeben. Die verantwortliche Richterin Joanne O’Donnell sagte in ihrem Urteil, dass es keinen Beweis für die Anschuldigungen Dunns gebe. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe daher ebenfalls nicht, hieß es.

Terence Dunn will sich mit diesem Ergebnis offenbar nicht zufrieden geben: Seine Anwältin Theresa  Macellaro gab kurz nach der Urteilsverkündung in einem Schreiben bekannt, dass sie Widerspruch einlegen werden.

„Kung Fu Panda“ kam erstmals vor drei Jahren in die Kinos und erzielte Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 630 Millionen Dollar. Ein zweiter Teil kam vor zwei Monaten in die Kinos und spielte bislang rund 300 Millionen Dollar ein. [dm]

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