Im Fall Harvey Weinstein gibt es neue Anklagepunkte.
Der bereits wegen Vergewaltigung und erzwungenem Oralsex angeklagte Ex-Filmproduzent müsse sich vor Gericht nun zusätzlich auch noch wegen eines weiteren kriminellen sexuellen Akts und zwei Fällen der sexuellen Tätlichkeit verantworten, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft am Montag mit. Auf die Fälle der sexuellen Tätlichkeit stünde eine Mindeststrafe von zehn Jahren und maximal eine lebenslange Haftstrafe.
Weinstein sei nun wegen „einiger der gravierendsten Sexualdelikte angeklagt, die im New Yorker Strafgericht existieren“, sagte Staatsanwalt Cyrus Vance. „Diese Anklage ist das Ergebnis herausragenden Mutes, den die Opfer gezeigt haben, die sich gemeldet haben. Unsere Ermittlungen gehen weiter.“
Zahlreiche Frauen haben dem 66 Jahre alten Weinstein sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Berichterstattung über die Vorwürfe im vergangenen Herbst löste unter dem Schlagwort #MeToo weltweit eine Debatte über sexuelle Belästigung aus. Weinstein hatte sich Ende Mai den Behörden in New York gestellt. Für September ist derzeit eine weitere Gerichtsanhörung geplant, einen Termin für einen möglichen Prozessbeginn gibt es noch nicht.
Zahlreiche Frauen haben dem 66 Jahre alten Weinstein sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Berichterstattung über die Vorwürfe im vergangenen Herbst löste unter dem Schlagwort #MeToo weltweit eine Debatte über sexuelle Belästigung aus. Weinstein hatte sich Ende Mai den Behörden in New York gestellt. Für September ist derzeit eine weitere Gerichtsanhörung geplant, einen Termin für einen möglichen Prozessbeginn gibt es noch nicht.
[dpa]
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