Schlechte Zeiten für all diejenigen, die hoffen ihre finanzielle Situatuion mit dem Gewinn aus einer Casting- oder Realityshow aufbessern zu können. Der Staat will Einkommenssteuern auf die Gewinne erheben. Der „Big Brother“-Sieger Sascha Sirtl ging nun in Berufung.
2005 war sein großer Moment gekommen: nach insgesamt 365 Tagen im „Big Brother“-Container verließ Sascha Sirtl als Sieger der Reality-Show das Haus – und nahm stolze eine Million Euro mit nach Hause. Die eine Hälfte hat er bereits ausgegeben, die Andere will nun das Finanzamt. Denn in einem Gerichtsbescheid wurde entschieden, das Gewinne aus Reality- und Castingshows zu versteuern sind. Gegen dieses Urteil zog das Ex-Model nun vor Gericht. Der bereits erlassene Entscheid wurde durch den Antrag des Klägers auf eine mündliche Verhandlung ungültig. Nun muss der Finanzhof eine entgültige Entscheidung fällen.
Die Signalwirkung des Bescheids sei aber ziemlich eindeutig, sagte Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies. Die Teilnahme an der „Big Brother“-Show werde demnach nicht als Spiel oder Wette, sondern als „nicht selbstständige Tätigkeit“ gewertet. Damit sind die Einkünfte aus derzeitiger Sicht des Finanzhofes nicht steuerfrei, sondern einkommenssteuerpflichtig.
Sollte das Gericht seine Entscheidung bestätigen, könnte das nach Ansicht Binnewies‘ weitreichende Folgen für Produktionsfirmen haben, die eventuell neben der Einkommenssteuer dann auch Sozialabgaben für ihre Castingkandidaten zahlen müssten. Möglicherweise müssten auch Sieger anderer Castingshows wie „Deutschland sucht den Superstar“ ihre Gewinne sogar rückwirkend als Einkommen versteuern. „Das wird die ganze Branche verändern“, sagte Binnewies. [dpa/fm]
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