Für RTL ist das „Dschungelcamp“ in Sachen Quoten ein Goldgrube, für eine Lehrerin hat die Sendung indirekt ein Nachspiel. Weil die Frau ihre Tochter 2016 mithilfe einer Krankmeldung nach Australien begleitete, steht sie nun vor Gericht.
Den Fall einer Lehrerin, die ihre Tochter zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet hatte, verhandelt kommende Woche das Amtsgericht Soltau. Der Frau wird der Gebrauch eines „unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ vorgeworfen, wie ein Sprecher des Landgerichts Lüneburg am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft lege der Angeklagten zur Last, ihrer Schule eine ärztliche Bescheinigung geschickt zu haben, der zufolge sie vom 7. bis 29. Januar 2016 arbeitsunfähig erkrankt sein sollte. Laut Anklage soll die Pädagogin die Bescheinigung mit wahrheitswidrigen Angaben gegenüber einer Ärztin erschlichen haben, um ihre Tochter begleiten zu können. Zuvor hatte sie vergeblich Urlaub beantragt.
Das Gericht hat für den am Montag (27. März) beginnenden Prozess zunächst drei Termine angesetzt. Ein Urteil könnte am 3. April fallen. Der Frau drohen eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis. Sie wurde im Januar von der niedersächsischen Landesschulbehörde suspendiert.
Das Amtsgericht Soltau hatte im Dezember einen Strafbefehl von 7000 Euro gegen die Lehrerin verhängt. „Wir haben den Strafbefehl nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt“, sagte dazu damals der Anwalt der Lehrerin, Andreas Hebestreit. Seine Mandantin sei tatsächlich erkrankt gewesen. [dpa/buhl]
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