Leipzig – Einige Sender sollen in naher Zukunft vom analogen zum digitalen Fernsehen umgeschaltet werden. Das Gesetz dazu wird gerade erarbeitet.
Abgeschaltet werden sollen die Sonderkanäle S2 bis S4 im Frequenzbereich 112 bis 137 Megahertz. Allerdings gibt es Must-Carry-Programme, also Programme, die in jedem Fall analog ausgestrahlt werden müssen. Wenn das Gesetz inkraft tritt, werden sie sich einen Kanal mit einem anderen Sender teilen. Deshalb kann es passieren, dass auch Programme, die nicht im angegebenen Frequenzbereich liegen, betroffen sind.
Die „Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden“, kurz die SchuTSEV, soll regeln, dass die Kabelnetzbetreiber zwei so genannte Sonderkanäle im Kabel digitalisieren müssen. Schuld sei die Flugsicherung. Denn unsachgemäße und veraltete Installationen in den Kabelnetzen würden die Nutzung von Sprechfrequenzen für die Flugsicherung verhindern.
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