Wirbel um ein Fernseh-Ritual: Ein hohes Gericht wirft den staatlichen Lotterien vor, mit der „Ziehung der Lottozahlen“ am Mittwoch und Samstag vor laufenden TV-Kameras Glücksspiel anzuheizen. Die Lottofee ist in ihrer Existenz aber offensichtlich nicht bedroht.
Die Live-Übertragung der Lottozahlen im Fernsehen ist ins Visier der Rechtsprechung geraten. In einer jetzt veröffentlichten Begründung für ein älteres Urteil zum Sportwetten-Monopol kommt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster auch auf die Werbung für das staatliche Lotto zu sprechen.
Die „Art und Weise der öffentlichen Ermittlung von Gewinnzahlen vor laufenden Fernsehkameras“ entfalte eine „unzulässige Anreizwirkung“ (Az: 4 A 17/08), kritisiert das Gericht. Zeitungen griffen die Äußerungen am Freitag auf. Ein Gerichtssprecher betonte, die Kritik sei Teil einer ausführlichen Argumentation zum Urteil über Sportwetten. Über ein Verbot der Lotto-Übertragung oder -Werbung habe das OVG nicht zu befinden gehabt.
Die Staatslotterie lege „widersprüchliches Verhalten“ an den Tag, sagte der Gerichtssprecher. Sie solle als Monopolist Spielsucht eindämmen, mache aber Werbung, um Leute zum Lottospielen anzuregen. „Dafür ist das Monopol nicht da“, so der OVG-Sprecher, betonte aber auch: „Das heißt nicht, dass Werbung verboten ist“.
Zu der Kritik sagte der Lotto-Sprecher: „Das Gericht hat eine sehr, sehr enge Auslegung des auslaufenden Glücksspielstaatsvertrages vorgenommen.“ Die für 2012 geplante neue Fassung sehe mehr Möglichkeiten für Werbung vor. Zugleich prangerte der Lotto-Sprecher die aggressive Werbung privater Sportwetten- Anbieter an. Im Urteil werde die Gewichtung „völlig verschoben“.
[Christof Bock]
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