„Ziehung der Lottozahlen“ im Visier – Anheizung zum Glücksspiel?

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Wirbel um ein Fernseh-Ritual: Ein hohes Gericht wirft den staatlichen Lotterien vor, mit der „Ziehung der Lottozahlen“ am Mittwoch und Samstag vor laufenden TV-Kameras Glücksspiel anzuheizen. Die Lottofee ist in ihrer Existenz aber offensichtlich nicht bedroht.

Die Live-Übertragung der Lottozahlen im Fernsehen ist ins Visier der Rechtsprechung geraten. In einer jetzt veröffentlichten Begründung für ein älteres Urteil zum Sportwetten-Monopol kommt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster auch auf die Werbung für das staatliche Lotto zu sprechen.
 
Die „Art und Weise der öffentlichen Ermittlung von Gewinnzahlen vor laufenden Fernsehkameras“ entfalte eine „unzulässige Anreizwirkung“ (Az: 4 A 17/08), kritisiert das Gericht. Zeitungen griffen die Äußerungen am Freitag auf. Ein Gerichtssprecher betonte, die Kritik sei Teil einer ausführlichen Argumentation zum Urteil über Sportwetten. Über ein Verbot der Lotto-Übertragung oder -Werbung habe das OVG nicht zu befinden gehabt.
 
Die Staatslotterie lege „widersprüchliches Verhalten“ an den Tag, sagte der Gerichtssprecher. Sie solle als Monopolist Spielsucht eindämmen, mache aber Werbung, um Leute zum Lottospielen anzuregen. „Dafür ist das Monopol nicht da“, so der OVG-Sprecher, betonte aber auch: „Das heißt nicht, dass Werbung verboten ist“.

Auch der Sprecher von Deutschlands größter staatlicher Lotterie West-Lotto hob hervor: „Die Ziehung der Lottozahlen vor laufenden Kameras, wie sie seit 1965 stattfindet, ist nicht in Gefahr“. Das betreffende Urteil des OVG von Ende September habe ausschließlich über Sportwetten entschieden.
 
Zu der Kritik sagte der Lotto-Sprecher: „Das Gericht hat eine sehr, sehr enge Auslegung des auslaufenden Glücksspielstaatsvertrages vorgenommen.“ Die für 2012 geplante neue Fassung sehe mehr Möglichkeiten für Werbung vor. Zugleich prangerte der Lotto-Sprecher die aggressive Werbung privater Sportwetten- Anbieter an. Im Urteil werde die Gewichtung „völlig verschoben“.
Bei dem Urteil hatte das OVG Ende September seine langjährige Rechtsauffassung aufgegeben und festgestellt, dass das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten gegen Europarecht verstoße. Die Betriebsverbote gegen private Sportwettbüros seien rechtswidrig. Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichtshöfe in München und Mannheim ähnlich entschieden.

[Christof Bock]

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46 Kommentare im Forum
  1. AW: "Ziehung der Lottozahlen" im Visier - Anheizung zum Glücksspiel? Das Urteil des OVG Münster vom 29.09.2011 bezieht sich ausschließlich auf das staatliche Sportwetten-Monopol. Dabei geht es um behördliche Unterlassungsverfügungen der Stadt Mönchengladbach gegen ein privates Sportwettbüro. Das Gericht stellte fest, dass diese gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit der entsprechenden EU-Richtlinie verstossen. Es bezieht sich dabei auf die Maßstäbe, die der EuGH und das BVerwG entwickelt haben. Im Moment halte ich reißerische Überschriften, wie über diesem Beitrag ("Ziehung der Lottozahlen" im Visier - Anheizung zum Glücksspiel?") für überflüssig. Sportwetten und Lotto sind - im Moment noch - nicht miteinander zu vergleichen. Aber wer weiß, vielleicht klagt irgendwann einmal Jemand auch gegen das staatliche Lottomonopol...
  2. AW: "Ziehung der Lottozahlen" im Visier - Anheizung zum Glücksspiel? Ich stimme der Aussage des Gerichts zu. SKL-Shows werden verboten - die öffentliche Ziehung der Lottozahlen aber nicht. Wo bitte liegt der qualitative Unterschied? Entweder muss man beides verbieten oder erlauben - derzeit aber misst man m.E. mit zweierlei Maß.
  3. AW: "Ziehung der Lottozahlen" im Visier - Anheizung zum Glücksspiel? Ich wäre auch dafür Lotto aus dem TV zu verbannen.
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