Der Cut bei „The Walking Dead“ stieß nicht nur bei Fans, sondern auch beim Sender Fox auf Unverständnis. Im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN kritisiert der Sender die Entscheidung der FSF. Der Schnitt sei eine inhaltliche Einmischung. Die Rolle von FSF und FSK müsse überdacht werden.
Fox war nicht glücklich über die Schnittauflage der FSF, wieunter anderem auf Facebook deutlich wurde. Die Einschaltquoten derEpisode waren aber auf Rekordniveau und die mediale Aufmerksamkeit istIhnen in den letzen Tagen gewiss. Mit einem Augenzwinkern: Hat auchetwas Gutes, so ein Schnitt, oder?
Marco De Ruiter: Nein, solch ein Schnitt hat nichtsGutes. Gut ist die Aufmerksamkeit vor allem deshalb, weil der prominenteFall „The Walking Dead“ dazu beiträgt, die Diskussion um die Rolle derFSF zwischen Jugendschutz und Zensur auf eine größere Bühne zu stellen.Es ist zumindest sehr fraglich, warum eine Behörde darüber urteilenkann, was ein erwachsener Mensch hinter einer Jugendschutz-PIN im Pay-TVsieht, während der gleiche Mensch im Internet weiter freien Zugriff aufjugendgefährdende Inhalte aller Art hat.
Die FSF beschreibt die Gewalt in der besagten Szene als „entmenschlichend“ und hat darum eine Schnittauflage erteilt. Sie sind mit der Schnittauflage und der Begründung nicht einverstanden. Warum?
De Ruiter: Die genauen Worte sind, dass die Szene „etwas tendenziell entmenschlichendes“ hat. Das Übertragen dieses Gefühls ist genau das, was die Macher mit dieser Szene in der fünften Staffel beabsichtigt haben, welche die fortschreitende Entmenschlichung in einer postapokalyptischen Welt thematisiert. Es handelt sich hier also um eine inhaltliche Einmischung. Die FSF hat entschieden, diese Absicht der Macher nicht so zuzulassen, wie sie gedacht war. Unsere Meinung nach kommen sich da Zuschauer-Schutz und Zensur gefährlich nahe.
Deutschland hat bei Themen wie Jugendschutz, Gewaltverherrlichung und Zensur eine für Fans traurige Sonderrolle. Sind unsere Gesetze, zumindest in puncto Serien, Filme oder Videospiele, zu hart? Denn der erwachsene Serienfan fragt: Was macht Deutschland speziell, warum darf ich als erwachsene, mündige Person nicht selbst entscheiden wie etwa mein Kumpel in der Schweiz?
De Ruiter: Es ist nicht unsere Aufgabe, darüber zuurteilen, ob Gesetze zu hart sind. Worauf wir aber aufmerksam machenwollen ist, dass in einer konvergenten Medienwelt offenbarunterschiedliche Regeln für unterschiedliche Medien gelten. Diegeschnittene Szene – und zwar nur diese – war unmittelbar nachAusstrahlung frei im Internet verfügbar. In dem Zusammenhang istübrigens interessant, ob sich die FSF in 15 Monaten auch bei der Frageeinmischt, welche Schnittfassung bei den verschiedenen SVOD-Plattformenzur Verfügung stehen wird.
Viele Fans fragen sich: Wozu ein Jugendschutz-Pin, wenn dann,überspitzt formuliert, doch bloß geschnitten wird? Können Sie für dieLeser noch einmal kurz klar stellen, was damit – auch nach Prüfung durchfreiwillige Kontrollinstanzen – bezweckt wird?
De Ruiter: Die Frage, was damit bezweckt wird,müssen wir an die FSF weitergeben. So wie wir sie verstanden haben,handele es sich hier um ein Verbot von Inhalten für Erwachsene, bei demder Jugendschutz-PIN nicht ausreichend sei. Genau diese Sichtweisebestreiten wir. Wir sind der Meinung, dass es sich um eine inhaltlicheEinmischung aus den oben genannten Gründen handelt.
FSF und FSK müssen quasi bei jeder neuen EntscheidungShitstorms von wütenden Fans über sich ergehen lassen. Finden Sie dasgerechtfertigt? Oder anders: Muss über die Rolle der FSF und FSK inDeutschland diskutiert werden? An bestehenden Gesetzen können solcheOrgane nichts ändern.
De Ruiter: Wenn die Behörde eine Entscheidungtrifft, die ihre eigene Zielgruppe nicht nachvollziehen kann, dann istes verständlich, dass das Publikum darauf reagiert. Ja, die Rolle derFSF und FSK muss in der Realität einer Gesellschaft mit konvergentenMedien unserer Meinung nach diskutiert werden. Es sollten auf denunterschiedlichen Plattformen und Distributionswegen gleiche Regelnherrschen. Sie haben Recht, dass die Organe an bestehenden Gesetzennichts ändern können, aber hier handelt es sich ja um die umstritteneInterpretation eines Gesetzes.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Berufung und wann erfahren Sie, ob für die zweite Folge Schnitte nötig sind?
De Ruiter: Wir erwarten innerhalb der nächsten vierWochen ein Urteil des Berufungsausschusses. Die zweite Folge istmittlerweile bereits geprüft und wir haben gute Nachrichten für alle“The Walking Dead“-Fans: Sie kann am 20. Oktober um 21.00 Uhr auf Foxohne Schnitte ausgestrahlt werden.
Vielen Dank für das Gespräch.[chp]
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