Die überraschende Ankündigung des Spartensenders Das Vierte, am Ostermontag ab 20.15 Uhr die Lotterie-Show „Tag des Glücks“ der SKL auszustrahlen, hat erwartungsgemäß die Medienhüter auf den Plan gerufen.
Der Privatsender RTL hatte 2008 seine erfolgreiche „5 Millionen SKL-Show“ mit Günther Jauch aus dem Programm nehmen müssen, weil die niedersächsische Landesmedienanstalt die Sendung als Werbung für die Lotterie und damit als Verstoß gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag einstufte. Daraufhin hatte die SKL die Sendung ausschließlich im Internet ausgestrahlt, um – nach eigener Darstellung – ihrer Informationspflicht gegenüber den Teilnehmern nachzukommen.
Die aktuelle Ausgabe der Lotterieshow, durch die „Schlag den Raab“-Moderator Matthias Opdenhövel führt, hatte Das Vierte am Donnerstagnachmittag überraschend als kurzfristige Ausstrahlung für den Ostermontag angekündigt. Das Bewusstsein für die rechtliche Brisanz des vermeintlichen Quotencoupsscheint dem Sender offenkundig zu fehlen. Man habe bislang keine offizielle Aussage seitens der zuständigen Landesmedienanstalt erhalten, sagte ein Sprecher gegenüber dem Branchendienst „DWDL“ lediglich.
Man werde die angekündigte Ausstrahlung der SKL-Show nicht hinnehmen können, äußerte dagegen ein Sprecher der nordrhein-westfälischen LfM, die für Das Vierte zuständig ist, auf Anfrage des Dienstes. Er kündigte für den Fall einer tatsächlichen Ausstrahlung des „Tag des Glücks“ die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens an, das in ein Bußgeld für den Sender münden könnte. Generell beäugen die Medienhüter Das Vierte seit längerem kritisch, weil der Sender trotz seines Status als Vollprogramm zunehmend Call-In- und Teleshopping-Fenster ausstrahlt.
Völlig ahnungslos gab sich unterdessen die Süddeutsche Klassenlotterie auf Anfrage von „DWDL“. Dort zeigte man sich überrascht über die Pläne für eine TV-Ausstrahlung von „Tag des Glücks“ und verwies auf die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages. [ar]
Bildquelle:
- Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com