Das bekannteste NS-Propagandalied in einer harmlosen Talentshow: Nach diesem „redaktionellen Fehler“ prüft der österreichische Rundfunk ORF nun selbst, ob ein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz vorliegt, das in Österreich die Verwendung von Symbolen der Nationalsozialisten verbietet.
Dies bestätigte ein Sprecher des Senders der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. Der Vorfall hatte sich bereits am Freitagabend bei der Ausstrahlung der Talenteshow „Die große Chance“ ereignet. Weder den Moderatoren der Show, die als Aufzeichnung ausgestrahlt wird, noch Sendeverantwortlichen war aufgefallen, dass ein Kandidat auf seiner Mundharmonika die Melodie des „Horst-Wessel-Lieds“ anstimmte.
Der Mann hatte ein Volkslied aus dem 19. Jahrhundert angekündigt. Erst auf Zuschauerproteste hin hatte der Sender reagiert und die Passage für die spätere Wiederholung der Sendung herausgeschnitten.
In einer Stellungnahme schrieb der ORF: „Die sehr große Ähnlichkeit mit dem Horst-Wessel-Lied ist aber nicht zu leugnen“. Das Lied hätte nicht ausgestrahlt werden dürfen, heißt es weiter. Dabei versucht der Sender, den Zwischenfall mit gezieltem Understatement herunterzuspielen: „Es handelt sich um einen redaktionellen Fehler, den wir sehr bedauern“. [dpa/ar]
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