Schon im Januar hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien eine Episode der achten Staffel „Pastewka“ bei Prime Video gestrichen. Jetzt haben sich die Einrichtung und Amazon auf eine neue Schnittfassung geeinigt.
Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot musste Prime Video die Folge „Das Lied von Hals und Nase“ im Januar aus seinem Streaming-Angebot streichen. Das hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu der „Pastewka“-Episode aus der achten Staffel beschlossen. Jetzt scheint es eine Einigung zu geben.
Wie die BLM bekannt gibt, hat man sich mit der Amazon Instant Video Germany GmbH geeinigt. Die Episode darf wieder bei Prime Video gezeigt werden; allerdings nur in einer neuen Schnittfassung. Beide Parteien begrüßen demnach die konstruktive Klärung der Angelegenheit, obwohl sowohl die BLM als auch Amazon weiter an ihrer Rechtsauffassung festhalten.
Nach der Untersagung von „Das Lied von Hals und Nase“ hatte Amazon Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Mit der Einigung müssen die Gerichte nun nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung handelt oder nicht, denn die neue Schnittfassung der Folge finde laut BLM die Zustimmung der Landeszentrale. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar, heißt es weiter. [PMa]
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