Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR) haben bedauert, dass es vor der derzeitigen Gerichtsverhandlung um den Vorspann der ARD-Krimireihe „Tatort“ zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen ist.
Beide Sender teilten am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit, der Termin habe erneut gezeigt, dass eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen eine Rolle spielten, die bislang ungeklärt seien. „BR und WDR bedauern, dass die Klägerin auf die frühzeitigen Gesprächsangebote der Anstalten nicht eingegangen ist.“ Der 29. Zivilsenat habe betont, dass es im Moment noch nicht darum gehe, ob die Klägerin eine Zahlung zu erwarten habe. Aktuell gehe es ausschließlich um Vorfragen. Außerdem werfe der Prozess „eine Vielzahl von Detailproblemen“ auf.
Am Donnerstag hatte das Oberlandesgericht München mitgeteilt, dass es die Entscheidung im Prozess um den „Tatort“-Vorspann erst am 10. Februar fällen wird (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Klägerin Kristina Böttrich-Merdjanowas und ihr Anwalt müssen auf einen Schriftsatz der Gegenseite antworten. Dafür erhielten sie eine Frist bis zum 24. Januar. In dem Prozess geht es darum, ob Böttrich-Merdjanowa Anrecht auf eine Nachvergütung durch die ARD hat. Sie hatte 1970 für die Entwicklung des „Tatort“-Vorspanns 2 500 D-Mark erhalten. [mw]
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